Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, der heute in 1. Lesung beraten wird. Damit wird die Korruption im Gesundheitswesen endlich auch mit Mitteln des Strafrechts bekämpft, was die SPD seit Jahren fordert.
„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt das Vertrauen der Patienten in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und führt zu Verteuerungen medizinischer Leistungen. Schätzungen zufolge entsteht in Deutschland ein jährlicher Schaden durch Korruption in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro. Da das geltende Recht nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen erfasst, war ein Straftatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen überfällig. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe stellt.
Wichtig ist uns, dass die ehrlich arbeitenden Ärzte, Apotheker und sonstigen Heilberufler geschützt werden. Das im Interesse der Patienten liegende berufliche Zusammenwirken etwa in Ärztenetzen oder integrierten Versorgungsmodellen wird selbstverständlich nicht unter Strafe gestellt. Denn der Gesetzesentwurf stellt klar, dass berufliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen grundsätzlich gewollt ist und nur unlautere Methoden strafbar sind.“
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/korruption-im-gesundheitswesen-wird-wirksam-bek%C3%A4mpft