Gestern hat die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialen bis zum einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Union hat ihre anfängliche Skepsis überwunden. Eine grundsätzliche Einigung auf eine Anhebung der Schwelle hatten Union und SPD schon Mitte Februar erzielt, strittig war aber noch der genaue Betrag.
„Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel, sofort abschreiben“, freut sich der Sauerländer Abgeordnete Dirk Wiese.
Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, meistens fünf Jahre oder länger. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können aber bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat, die sog. Sofortabschreibung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter ergänzt thematisch die Arbeitsprogramme „Bessere Rechtsetzung 2014 und 2016“, mit denen die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht hat, darunter die Bürokratieentlastungsgesetze I und II.
„Es ist höchste Zeit, dass der völlig veraltete GWG-Schwellenwert nach über 50 Jahren wieder an die betrieblichen Realitäten angepasst wird“, sagt Dirk Wiese. „Mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse geht eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk einher.