Gesamtkonzept zur Bekämpfung und Prävention des Missbrauchs von Kindern

10. Juni 2020
Bild: Dirk Wiese / www.marco-urban.de

Sexueller Missbrauch von Kindern hat schwere Folgen für die Opfer und muss hart bestraft werden. Entscheidend ist dafür, dass Täter ermittelt werden können. Dazu bedarf es eines Gesamtkonzepts, das rasch umgesetzt werden muss.

„Immer wenn Strafrecht zur Anwendung kommt, hat eine Tat schon stattgefunden. Deshalb ist es wichtig, auch auf die Prävention dieser Taten und nicht nur auf das Strafrecht zu schauen. Schon heute lässt das Strafmaß harte Strafen zu. So sind die Täter von ‚Lügde‘ beispielsweise zu sehr langen Haftstrafen mit der anschließenden Maßnahme der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Wir verschließen uns aber auch keinen Verschärfungen des Strafrechts. Diese müssen aber sinnvoll sein und auch immer in die gesamte Systematik des Strafgesetzbuchs hineinpassen und dürfen vor allem nicht zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führen. Das wäre aber der Fall bei einer wie von der CDU jetzt geforderten ausschließlichen Verschärfung der einschlägigen Tatbestände hin zum Verbrechen. 14-Jährige die, auch im Einvernehmen, explizite Bilder vom 13-Jährigen Partner herstellen und gegebenenfalls weiterschicken, müssten dann ohne Wenn und Aber für ein Jahr ins Gefängnis. Dieses Strafmaß wird nicht im Ansatz dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht. Hier müssen wohlüberlegte und komplexe Lösungen her.

Deshalb fordern wir ein ganzheitliches Konzept zum Schutz unserer Kinder. Wir müssen von der Kita über die Schulen bis zum Sportverein, über die zuständigen Behörden bis hin zu den Strafermittlern sicherstellen, dass wir die bestmöglichen Gegebenheiten schaffen, um solche Taten im Vorfeld schon zu verhindern. Wir brauchen mehr Prävention auf allen Ebenen. Dazu gehört aber auch, dass man bereits bestehende Projekte stärker fördert, wie beispielsweise ‚Trau Dich‘ oder ‚Kein Täter werden‘. Teil eines Gesamtkonzeptes müssen auch effektive Ermittlungsmöglichkeiten sein. Die im Januar vom Deutschen Bundestag beschlossene Erlaubnis der Verwendung von künstlich hergestellten kinderpornografischen Bildern durch die Polizei war eine richtige und wichtige Maßnahme. Denn dadurch können sich Polizeibeamte Zugang zu Pädophilen-Foren verschaffen und Sexualstraftäter frühzeitig ermitteln.

Den schrecklichen Missbrauchsfällen ging außerdem mehrfach eine Fehleinschätzung von Familiengerichten voraus, die das Sorgerecht nicht entzogen und Kinder trotz laufender Ermittlungen bei ihren Peinigern beließen. Hier muss Gefahrenabwehr anders gehandhabt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortbildungspflicht für Familienrichter wollen wir deshalb rasch einführen. Familienrichter müssen sensibilisiert sein für Kindesmissbrauch und Indizien sofort erkennen. Noch vor der Sommerpause wollen wir zudem das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität verabschieden. Dieses Gesetz wird die sozialen Netzwerke verpflichten, kinderpornografische Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden.“