Drittes Bürokratieentlastungsgesetz eröffnet digitale Lösungen für Beherbergungsbetriebe

3. August 2020
Bild: Dirk Wiese / www.marco-urban.de

„Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde jetzt von der Bundesregierung die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. Dirk Wiese hatte sich nach Gesprächen vor Ort, insbesondere mit der Winterberger SPD, für eine entsprechende Lösung eingesetzt.

Optional wurde jetzt ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen im Bundesmeldegesetzes (BMG) kann mit Zustimmung der beherbergten Person auf papierene Meldescheine mit einer Unterschrift verzichtet werden, wenn bei einem kartengebundenen Zahlungsvorgang die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu einer starken Kundenauthentifizierung eingehalten werden oder die Funktionen des elektronischen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Die Einzelheiten der elektronischen Speicherung, insbesondere die bei einer Speicherung einzuhaltenden Datenformate, sind zukünftig in einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu regeln. Die Verordnung nach § 56 Absatz 2 BMG über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Beherbergungsmeldedatenverordnung – BeherbMeldV) wurde gerade erst im Bundesgesetzblatt verkündet.

„Durch die Möglichkeit, die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten künftig elektronisch erfüllen zu können, wird das Beherbergungsgewerbe nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts im Saldo jährlich um über 50 Millionen Euro entlastet“, so Dirk Wiese.