Wichtige Änderungen im Vereinsrecht

28. Dezember 2020

„Der Deutsche Bundestag hat einige wichtige Änderungen für die heimischen Vereine vor dem Hintergrund der fortbestehenden Corona-Einschränkungen auf den Weg gebracht. Denn viele kleine Vereine verfügen nicht über ausreichende Mittel, um die Mitgliederversammlung zum Beispiel als virtuelle Mitgliederversammlung durchzuführen. Zudem gibt es auch Vereine, die überwiegend ältere Mitglieder haben, die nicht bereit oder in der Lage sind, an einer virtuellen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Viele Vorstände sind derzeit unsicher, wie sie sich in diesen Fällen verhalten müssen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag hier nun durch eine gesetzliche Ergänzung Rechtssicherheit geschaffen. Für Vorstandsmitglieder soll klargestellt werden, dass sie die ordentliche Mitgliederversammlung aufschieben können, solange Präsenzversammlungen nicht möglich sind und eine virtuelle Mitgliederversammlung nicht mit zumutbarem Aufwand für den Verein und die Mitglieder durchgeführt werden kann. Des Weiteren wird klargestellt, dass auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane gilt, dass deren Sitzungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt und Beschlüsse außerhalb der Versammlungen gefasst werden können.“