Rettungskräfte und Ehrenamtliche strafrechtlich besser schützen

6. September 2024

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten beschlossen. Ziel ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Die SPD-Fraktion im Bundestag will diesen wichtigen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung schnell im Bundestag beraten und verabschieden.

„In letzter Zeit kam es immer wieder zu Attacken gegen Bürgerinnen und Bürger, die sich für unsere Gesellschaft engagieren. Laut einer Umfrage berichten die Hälfte aller Feuerwehrleute, schon einmal Beleidigungen oder Gewaltattacken ausgesetzt gewesen zu sein. Leider gibt es auch einen Anstieg an Straftaten gegen Polizisten und Sanitäter. Über ein Drittel aller kommunalen Mandatsträger erlebt laut einer Befragung Anfeindungen. Zudem kam es 2023 in Deutschland zu 69 Angriffen auf Journalisten. Diese Entwicklungen können wir nicht hinnehmen. Wir müssen schärfer gegen die Täter vorgehen, um für unser Allgemeinwohl und die Demokratie engagierte Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Konkret schaffen wir eine neue Möglichkeit für Strafgerichte, härtere Strafen zu verhängen, wenn die begangene Straftat eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Strafgerichte können zukünftig härtere Strafen bei Attacken etwa gegen Gesundheitspersonal, Rettungskräfte, Polizisten, kommunale Mandatsträger oder Journalisten verhängen. Leider mussten wir auch häufiger Fälle erleben, bei denen Polizei- und Rettungskräfte erst in Hinterhalte gelockt und dann brutal attackiert wurden. Zukünftig wird ein solch hinterlistiger Überfall mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Ein solch übles Vorgehen muss hart bestraft werden und dafür wollen wir mit diesem Gesetz sorgen“ , so der heimische Abgeordnete Dirk Wiese.