Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

19. November 2024

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat vergangene Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen. Hinzukommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll. Erst vor wenigen Monaten hat die sogenannte ELSA-Studie verdeutlicht, dass in Deutschland für ungewollt Schwangere in vielen Regionen eine schlechte Versorgungslage besteht. So hatten 60 Prozent der befragten Frauen in Deutschland Schwierigkeiten, sich ausreichend über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Auch hatten 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Hinzu kommt, dass es jeder fünften Frau sogar schwerfiel, die anfallenden Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch tragen zu können. Die Lage droht zudem, sich weiter zu verschlechtern – die Zahl der Arztpraxen, OP-Zentren und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen hat sich in den letzten 20 Jahren bereits halbiert und viele Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den nächsten Jahren durch Ruhestand wegfallen. Viele Ärztinnen und Ärzte geben dabei an, dass die fortdauernde Verankerung im Strafgesetzbuch Teil der Entscheidung ist, sich in diesem Feld nicht zu betätigen.

Dazu sagt Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter für den Hochsauerlandkreis: „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in der Verfassung verankert. Ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erfüllt dieses Ziel jedoch nicht. Im Gegenteil: Es führt nicht unbedingt zu weniger, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen. Ungewollt Schwangere brauchen ausreichenden Zugang zu bestmöglicher Information und bestmöglicher medizinischer Versorgung. Dass wir in dieser Hinsicht in Deutschland bereits einen gravierenden und sich weiter zuspitzenden Mangel haben, ist schlicht nicht tragbar. Ungewollt Schwangere befinden sich oft in belastenden Situationen. Deshalb werbe ich bei allen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag für die Unterstützung dieses Antrags. Er ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt, um ungewollt Schwangeren die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, muss beendet werden. Wir müssen als Gesellschaft sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens, als auch dem Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren in gleicher Weise gerecht werden. So werden wir hoffentlich als Gesellschaft einen zeitgemäßen und respektvollen Umgang mit der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen finden, den sich die Mehrheit auch wünscht.“