Bisher bekommen alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen ein gleich hohes Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro monatlich. Vergleicht man aber eine Familie mit hohem monatlichen Einkommen mit einer Familie, die ein niedrigeres Einkommen hat, so fällt auf, dass die Familie mit dem hohen Einkommen durch den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA), auch Kinderfreibetrag genannt, zusätzlich noch steuerlich besser gestellt wird. Denn sie kann den Kinderfreibetrag voll ausschöpfen und hat somit neben dem Kindergeld auch noch einen steuerlichen Vorteil.
Diese Ungleichheit will die SPD nun durch eine Gesetzesänderung abschaffen. Ziel ist es, die Steuergerechtigkeit durch ein an das Einkommen angepasstes Kindergeld herzustellen. So sollen nach Plan der SPD Familien mit einem Bruttoeinkommen von monatlich bis zu 3000 Euro mehr Kindergeld erhalten. Diese Familien bekommen dann je nach Einkommen ein höheres Kindergeld von bis zu maximal 324 Euro. Für alle anderen bleibt das Kindergeld wie es vorher war. Sie erhalten weiterhin je 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Allerdings wird der steuerliche Kinderfreibetrag gestrichen, was aber faktisch nur Familien mit mehr als 70.000 Euro Jahreseinkommen betrifft. Diese werden durch die Streichung des Freibetrags nun nicht mehr steuerlich privilegiert und haben somit den gleichen Nutzen aus dem Kindergeld wie alle anderen Familien mit einem Einkommen von mehr als 3000 Euro monatlich.
Das Konzeptpapier finden sie unter:
http://www.spd.de/