Wichtige Punkte über die sich geeinigt wurde, betreffen auch das Sauerland ganz direkt. So konnte bei der Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum ein durchaus beachtlicher Erfolg erzielt werden: So sollen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessert werden, indem unnötige bürokratische Anforderungen abgebaut und die Rahmenbedingungen für Zulassungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten flexibilisiert werden.
Auch in ländlichen Regionen wie bei uns muss die wohnortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Deshalb wird der Koalitionsvertrag eine Regelung enthalten, die gewährleistet, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren Versorgungsauftrag wahrnehmen können. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten verbessert. Dazu wird bei der Ermächtigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen soll verbindlich und ausgebaut werden. Außerdem wollen wir die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen ändern, indem wir sie von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Kommunen ist, dass insbesondere bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, finanzielle Entlastungen durch den Bund herbeigeführt werden sollen. Dies in Form eines Bundesteilhabe- bzw. Bundesleistungsgesetzes.
Weitere Informationen aus dem SPD-Parteivorstand finden/findet Sie/Ihr auch unter diesem Link: http://www.spd.de/aktuelles/112550/20131121_koa_grosse_runde.html