Erste Lesung: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr stärkt Mittelstand und Handwerk

12. Mai 2014
Dirk Wiese

„Das ist ein guter Tag für den Mittelstand. Denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Kultur der unverzüglichen Zahlungen im Geschäftsverkehr“, stellt Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter aus Brilon, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr fest und ergänzt: „Bis jetzt mussten Handwerksbetriebe oft viel zu lang finanziell in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst spät gezahlt. Für Unternehmer und Selbstständige barg das ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr aufgrund von fehlender Liquidität Insolvenz anmelden zu müssen, obwohl sie auf dem Papier eigentlich ein deutliches „Plus“ verzeichneten.“

Diesem Verhalten schiebe die Bundesregierung mit dem neuen Gesetzentwurf einen Riegel vor, indem Zahlungsfristen nur noch bis zu maximal 60 Tagen vereinbart werden können. Eine längere Frist sei nur noch dann zulässig, wenn sie ausdrücklich durch die Vertragsparteien getroffen werde und für den Gläubiger nicht grob nachteilig sei. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern werde eine wesentlich strengere Regelung festgesetzt, hier gelte künftig grundsätzliche eine maximale Frist von 30 Tagen. Zusätzlich verhindern gesetzliche Regelungen, dass diese Regelungen über AGB oder anderwärtig umgangen werden.

„Somit sorgen wir dafür, dass ein „Plus“ in den Geschäftsbüchern auch ein tatsächliches „Plus“ auf dem Konto der Betriebe ist“, fasst Wiese das Vorhaben der Koalition zusammen.