Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter für Agrarrecht und Agrarsozialpolitik:
Der Deutsche Bundestag beschließt am Freitag das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden auch deutliche Leistungsverbesserungen für Landwirte umgesetzt.
„Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Übernahme der Regelung der Alterssicherung auch für Landwirte sorgt für Gerechtigkeit. So ist es möglich, dass diejenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, auch die notwendige Wertschätzung erfahren. Insbesondere die oft harte körperliche Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb macht diese Änderung dringend notwendig.“
Mit dem Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit des abschlagsfreien Bezugs einer vorzeitigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in einer Übergangszeit – unter Berücksichtigung der bisherigen Regelungen in der Alterssicherung der Landwirte – wirkungsgleich auf dieses Sondersystem übertragen. Außerdem wird die Ausgabenobergrenze für Leistungen der Rehabilitation sowie Betriebs- und Haushaltshilfe erhöht. Die für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau festgelegten neuen Obergrenzen finden erstmals bei der Abrechnung 2014 Anwendung und bilden damit die Berechnungsgrundlage für die Festlegung der Obergrenze für das Jahr 2015.“