Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Das Gesetz soll, nach der Zustimmung des Bundesrates im November, zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Dies ist der erste Schritt einer umfassenden Pflegereform, mit dem viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt werden.
„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt Dirk Wiese. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert“, so der Abgeordnete. Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auswirken“, betont Dirk Wiese.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Pflegestärkungsgesetzes I konnte die SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflöhne bezahlen, gestärkt werden. „Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden“, erläutert Dirk Wiese.
Mit einem Pflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Auch dieses Gesetz will der Bundestag noch in diesem Jahr beschließen, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. „Damit wollen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen“, stellt Dirk Wiese dar. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen. Außerdem ist ein Pflegeberufegesetz in Vorbereitung. Damit sollen vor allem die Aufstiegschancen in Pflegeberufen verbessert werden.
Des Weiteren sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert. . „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jeden Einzelnen“, so Dirk Wiese.