Mietpreisbremse: Diskussion bei Studio Friedmann

31. Oktober 2014

Mit dem von der rot-schwarzen Regierungskoalition vorgelegtem Gesetzentwurf der Mietpreisbremse können die Länder zukünftig vor allem in Universitäts- und Großstädten exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. Das heißt, der Vermieter darf in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Wohnung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Daneben führen wir das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. Das heißt, wer künftig den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Rechnung! Das ist ein klassisches Prinzip im täglichen Leben. Jetzt gilt es auch bei der Wohnungssuche.

Als einer der zuständigen Berichterstatter der SPD Bundestagsfraktion im Rechtausschuss diskutierte ich bei Studio Friedmann gemeinsam mit David Eberhart vom Verband der Wohnungsunternehmen über unseren Gesetzentwurf. Die volle Sendung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.n24.de/n24/Mediathek/Sendungen/d/5563880/mietexplosion-in-deutschland—zahlen-die-mieter-die-zeche-.html