Das Ehrenamt im Sport ist nicht vom Mindestlohn bedroht

26. Februar 2015
In dieser Woche war die SPD-Dialogbox auf ihrer Rundreise durch die Republik auch bei uns im Sauerland in Brilon zu Gast. Die Dialogbox, die von einem Journalisten sehr treffend als kleiner Leuchtturm beschrieben wurde, ist eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger, mit uns ins Gespräch zu kommen. Kurz gesagt, es war ein Erfolg. An den drei Tagen führten wir spannende Gespräche und hörten aus erster Hand, wo der Schuh drückt. Denn das Programm an der Dialogbox gab den Bürgerinnen und Bürger zum einen Einblicke in die Politik der SPD vor Ort, zum anderen aber auch die Möglichkeit genau diese Politik aktiv mitzugestalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an das ganze Team um Ralf Wiegelmann und Udo Adamini, die den Ablauf im Vorfeld vor Ort auf die Beine gestellt haben! In der Presse gibt es zu der Dialogbox in Brilon bereits zwei schöne Artikel. Sie finden diese hier: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/im-roten-leuchtturm-ins-gespraech-kommen-id8113584.html http://www.sauerlandkurier.de/politik/buergermeinung-im-blick/

„Wir wollen den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und nicht das Ehrenamt schwächen“, erläutert Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter aus Brilon, die gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn.

Deshalb fielen Tätigkeiten die nicht der Erwerbstätigkeit dienen, also rein ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise als Übungsleiter, nicht unter die Mindestlohnregelung. Aufwandsentschädigungen und Auslagenerstattung können weiterhin mindestlohnunabhängig gezahlt werden. Auch Amateur- und Vertragssportler seien davon ausgenommen, wenn die ehrenamtliche Betätigung im Vordergrund stehe.

Nach den durch das Mindestlohngesetz neu eingeführten Dokumentationspflichten gefragt, stellt Wiese klar: „Es genügt schon, wenn der Arbeitnehmer selbst innerhalb von einer Woche seine tägliche Arbeitszeit handschriftlich auf einem Blatt Papier notiert. Nur durch effektive Kontrollmechanismen können Schlupflöcher gestopft und Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden!“

Die Pflicht, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, bestehe außerdem ausschließlich für gewerbliche Minijobs sowie für neun im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannte Branchen, wie beispielsweise die Fleischwirtschaft. Auch unterliege die Dokumentation keinen formalen Anforderungen.