Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:
Im Deutschen Bundestag wird heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 3. Opferrechtsreformgesetzes debattiert. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht um, soweit der Bund zuständig ist, denn große Teile der Richtlinie fallen in die Kompetenz der Länder. Darüber hinaus wird die bisher nur rudimentär geregelte psychosoziale Prozessbegleitung erheblich erweitert.
„Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Opfern schwerer Straftaten. Bundesminister Heiko Maas hat die Umsetzung der EU-Richtlinie als Chance genutzt und legt nun einen Gesetzentwurf vor, der bei der psychosozialen Prozessbegleitung neue Maßstäbe setzt. Damit bekommen wir jetzt in Deutschland ein Regelungssystem, das dem gestiegenen Bedarf in diesem Bereich gerecht wird. Außerdem setzen wir ein deutliches Zeichen, dass wir den Staat in der Pflicht sehen, nicht nur dem Beschuldigten ein rechtstaatliches und faires Verfahren zu gewährleisten, sondern dass es ebenso Pflicht ist, den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung an die Seite zu stellen, die sie benötigen.“