Was bringt das Bundesteilhabegesetz? Podiumsdiskussion mit MdB Dirk Wiese (SPD) im Josefsheim

31. August 2015

Quelle: Josefsheim Bigge / Fotos: Mario Polzer

Ist es der große Wurf, der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland entscheidend voran bringt? 2017 soll das neue Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ sind seit 2014 auch Betroffene an seiner Entwicklung beteiligt. Über die Inhalte und Auswirkungen des Gesetzes diskutierten die Bundestagsabgeordneten Kerstin Tack und Dirk Wiese (beide SPD) jetzt im Josefsheim Bigge.

dirkwiese-diskussion-josefsheim-bild2Die Anforderungen, denen das Bundesteilhabegesetz genügen muss, sind zahlreich und zum Teil gegensätzlich. Auf der einen Seite stehen knappe Kassen und steigende Ausgaben für die Eingliederungshilfe. So erwartet das Forschungsinstitut con_sens bis 2020 eine Steigerung der Ausgaben um 31 Prozent auf mehr als 21 Mrd. Euro pro Jahr. Auf der anderen Seite steht ein Bewusstseinswandel, angestoßen von der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderung erwarten heute nicht mehr pauschale Leistungen und Fürsorge, sondern individuelle Unterstützung und selbstbestimmte Teilhabe.

„Personenzentrierte Leistungen stehen beim Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt“, erläuterte Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, bei der Podiumsdiskussion in Bigge. Besondere Bedeutung komme dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu: „Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo sie leben und arbeiten.“ Zur Ermittlung der individuellen Bedarfe soll es bundeseinheitliche Kriterien und Verfahren geben. Um die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sieht das Bundesteilhabegesetz flexiblere Übergänge von Werkstätten für behinderte Menschen vor.

Sie sei ein „großer Fan des Persönlichen Budgets“, sagte Kerstin Tack. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbst einkaufen, ohne dass ein Kostenträger zwischengeschaltet ist. „Es stärkt das Wunsch- und Wahlrecht“, so die SPD-Politikern. Vor einigen Jahren hatten Menschen mit Behinderung im Josefsheim im Rahmen eines Projektes das Persönliche Budget ausprobiert. „Um es flächendeckend zu einem Erfolg zu machen, müssen noch viele bürokratische Hürden abgebaut werden“, fasste Hubert Vornholt, Geschäftsführer des Josefsheims, die Erfahrungen aus dem Projekt zusammen.

Inklusion kann nicht per Gesetz verordnet werden, die Barrieren in den Köpfen der Menschen müssen fallen. Das betonte Georgia Petresis, Vorsitzende des Beirats als gewähltes Vertretungsgremium der Menschen mit Behinderung im Josefsheim: „Das Bundesteilhabegesetz soll unsere Lebensqualität verbessern. Doch dazu brauchen wir mehr als gesetzliche Vorschriften.“

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz gibt es im Internet (auch in Leichter Sprache) unter www.gemeinsam-einfach-machen.de.

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