Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:
Gestern hat der Bundestag das dritte Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz geht weit über die Erfordernisse der zugrunde liegenden EU-Richtlinie hinaus und schafft deutlich höhere Standards beim Opferschutz im Strafprozess. Kernpunkt ist die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung.
„Opfer von Kriminalität dürfen im Strafverfahren nicht erneut traumatisiert werden. Mit der Verabschiedung des dritten Opferrechtsreformgesetzes haben wir deshalb neue Maßstäbe beim Opferschutz im Strafverfahren geschaffen. Zukünftig wird Menschen die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, eine psychosoziale Prozessbegleitung an die Seite gestellt, die ihnen die notwendige emotionale und psychologische Unterstützung gibt. Die psychosoziale Prozessbegleitung muss allen zur Verfügung stehen, unabhängig von persönlichen finanziellen Verhältnissen. Deshalb ist sie für die Geschädigten kostenlos. Damit setzen wir ein Zeichen, dass wir die Menschen, die ohnehin einer großen seelischen Belastung ausgesetzt sind, nicht alleine lassen.
Die Bundesländer übernehmen die Ausbildung der psychosozialen Prozessbegleiter in Eigenregie. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, eine adäquate und hochwertige Ausbildung durchzuführen, erhalten sie eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2017. Während dieser Frist dürfen auch Prozessbegleiter in Ausbildung die psychosoziale Prozessbegleitung durchführen.“