Der Deutsche Bundestag hat die dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Damit wurden zum 1. August 2016 spürbare Leistungsverbesserungen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt auf den Weg gebracht.
„Vor allem durch die Anhebung des Zuschussanteils zu den Kosten der Fortbildung auf 40 Prozent wird die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung durch die heute beschlossene Novelle deutlich verringert.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. Bisher sind es 30,5 Prozent. Das ist eine konkrete Hilfe, die die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren durchsetzen konnte. Sie wird die Hürden zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung deutlich senken.
Mit der weiteren Erhöhung des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag von 44 Prozent auf 50 Prozent, mit der Anhebung des Belohnungserlasses bei bestandener Abschlussprüfung auf das Restdarlehen von 25 Prozent auf 40 Prozent und weiteren zahlreichen Erneuerungen wird das Meister-BAföG nachhaltig modernisiert und an aktuelle Anforderungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung angepasst. Die Novelle hat insgesamt ein Jahresvolumen von rund 90 Millionen Euro im Jahr – damit steigern Bund und Länder ihre gemeinsame Bezuschussung zur Aufstiegsfortbildung deutlich.
Auch strukturell werden durch die Reform wichtige Änderungen vorgenommen. So werden zukünftig Bachelor-Absolventen und Studienaussteiger Zugang zur Meister-Förderung erhalten. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen der akademischen und der beruflichen Bildung gestärkt.
Die Förderung von Aufstiegsfortbildungen in den Erziehungsberufen war und ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen. Durch eine sachgerechte Pauschalierung und eine Reduzierung bürokratischer Hürden werden Karriereperspektiven auch im Erzieherinnen- und Erzieherbereich des dualen Ausbildungssystems durch die Reform gestärkt.
Die nun verabschiedete Novelle des Gesetzes zeigt: Wir halten unsere Zusagen aus dem Koalitionsvertrag von 2013 ein.