Endlich Einigung auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

14. April 2016
In dieser Woche war die SPD-Dialogbox auf ihrer Rundreise durch die Republik auch bei uns im Sauerland in Brilon zu Gast. Die Dialogbox, die von einem Journalisten sehr treffend als kleiner Leuchtturm beschrieben wurde, ist eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger, mit uns ins Gespräch zu kommen. Kurz gesagt, es war ein Erfolg. An den drei Tagen führten wir spannende Gespräche und hörten aus erster Hand, wo der Schuh drückt. Denn das Programm an der Dialogbox gab den Bürgerinnen und Bürger zum einen Einblicke in die Politik der SPD vor Ort, zum anderen aber auch die Möglichkeit genau diese Politik aktiv mitzugestalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an das ganze Team um Ralf Wiegelmann und Udo Adamini, die den Ablauf im Vorfeld vor Ort auf die Beine gestellt haben! In der Presse gibt es zu der Dialogbox in Brilon bereits zwei schöne Artikel. Sie finden diese hier: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/im-roten-leuchtturm-ins-gespraech-kommen-id8113584.html http://www.sauerlandkurier.de/politik/buergermeinung-im-blick/

Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen endlich auf eine konkrete Lösung zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen geeinigt.

„Korruption im Bereich Gesundheitswesen hat viele nachteilige Folgen: Patienten verlieren das Vertrauen in die Integrität ärztlicher Heilvorschläge, die Kosten im Gesundheitswesen steigen, und zwar zu Lasten der Patienten, und der faire Wettbewerb zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen ist gestört. Die durch Korruption verursachten Schäden werden auf jährlich zehn Milliarden Euro geschätzt.

Zur wirksamen Bekämpfung der Korruption hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf eine Regelung geeinigt. Da sich der Anwendungsbereich der sogenannten Berufsrechtsalternative in den Beratungen als gering erwiesen und verfassungsrechtliche Bedenken überwogen haben, haben wir uns für eine Streichung entschieden. Wir haben jedoch gewährleistet, dass die wenigen Anwendungsfälle von Korruption im Gesundheitswesen außerhalb des Wettbewerbs von der ersten Tatbestandsalternative erfasst werden. Zudem haben wir gegen den Widerstand der Union erreicht, dass die Staatsanwaltschaft bereits bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ermitteln muss, und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – nur bei Vorliegen eines Strafantrags. Dies war ein wichtiger Verhandlungserfolg zur Wahrung der Patientenrechte.

Mit diesem wichtigen Gesetz sichern wir das Vertrauen der Patienten in eine unabhängige medizinische Beratung und bekämpfen, dass die Versichertengemeinschaft um Milliardenbeträge geprellt wird. Der Gesetzentwurf wird morgenverabschiedet.“