Die Koalition hat sich auf eine Änderung des Telemediengesetztes verständigt und ebnet damit den Weg für freies WLAN im Hochsauerlandkreis.
So sind endlich offene Hotspots in Cafés, Fußgängerzonen oder auch an Seen und in Ferienwohnungen möglich. Der Anbieter eines WLAN Zugangs kann ab jetzt nicht mehr für das Surfverhalten Dritter strafbar gemacht werden. Aus diesem Grund fallen Passwortsperren weg und das WLAN wird so allen zugänglich gemacht. „Das sind tolle Neuigkeiten für das Sauerland!“, freut sich der heimische Bundestagabgeordnete Dirk Wiese.
„Mit einer Änderung des Telemediengesetztes stellt die Koalition klar, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind und dass diese Haftungsprivilegierung beanspruchen können. Sie unterliegen keinen weiteren Prüfpflichten. Dank dieser Änderung wird endlich für alle WLAN-Betreiber Rechtssicherheit geschaffen und so kann es auch im Hochsauerlandkreis freies WLAN für alle geben“, so MdB Wiese.
Das deutsche Recht unterscheidet nicht zwischen gewerblichen und privaten Anbietern, sodass sich die Änderung des Telemediengesetzes auf alle Betreiber bezieht, die freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessprovider umfasst jede Form der Haftung, also straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtliche Haftung und auch die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.
Auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen Rolle von Hauptprovidern ist eine Überarbeitung des regulatorischen Rahmens wichtig, sodass illegale Plattformen wirksam bekämpfen zu können.