Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese (MdB) begrüßt es, dass sich auch Dr. Patrick Sensburg (MdB) in der heimischen Presse hinter die Neuregelung des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung stellt. Allerdings blockiert die Union eine entscheidende Verbesserung für das Handwerk.
„Wir als SPD wollen im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, dass Lieferanten ihre Haftung für Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Materiallieferungen nicht mehr durch AGB ausschließen können, wie es derzeit im Gesetzentwurf noch vorgesehen ist. Anders als die Union wollen wir vor allem für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe einen klar geregelten Rechtsanspruch auf Erstattung von Ein- und Ausbaukosten gegenüber Lieferanten, die mangelhafte Ware liefern. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist zu unklar und zwingt Handwerker in jahrelange Prozesse. Das kann existenzbedrohend sein, und das wollen wir verhindern. Handwerkern ist in der Praxis nicht geholfen, wenn marktmächtige Unternehmen die gesetzlichen Ansprüche von Handwerkern vertraglich durch AGB ausschließen können. Kleine Betriebe brauchen rechtliche Sicherheit. Diese richtige und wichtige Änderung wird aber seit längerem immer wieder von den Rechspolitikern der CDU blockiert. Ich hoffe sehr, dass den positiven Worten jetzt auch in den kommenden Wochen auch mal Taten folgen und die Union an dieser Stelle endlich einlenkt. Dies war bisher leider nicht der Fall.“, so Wiese.
Hintergrund: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht noch vor, dass Unternehmer untereinander (Verhältnis Lieferant – Handwerker) die Haftung bei mangelhaften Materiallieferungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können. Im Konfliktfall könnte eine Klärung der Rechtslage nur in einem langwierigen und teuren Rechtsstreit erreicht werden. Nicht jeder Handwerksbetrieb hat dazu jedoch die finanziellen und zeitlichen Kapazitäten. Darum setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Regelung ein, mit der ein solcher AGB-Ausschluss nicht möglich ist.