Das Bundeskabinett hat am Dienstag dieser Woche den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Dazu der heimische Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese: „Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält“.
Diese beträfen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt.
Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.
„Das Bundesteilhabegesetz ist damit ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Nichtsdestotrotz sehen wir aber auch noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen“, so Wiese.
Im August 2015 hatte Dirk Wiese zu diesem Thema zu einer Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Bundestagsfraktion vor Ort“ nach Olsberg eingeladen, um im Gedankenaustausch mit Betroffenen deren Meinungen in die Arbeit im Bundestag mitnehmen zu können. Fachreferentin war seine Abgeordnetenkollegin Kerstin Tack.