Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

29. November 2016

Zum neuen Jahr ändert sich Einiges in der Pflege: Ab 2017 stellt die Bundesregierung mit der Umsetzung der beiden ersten Pflegestärkungsgesetze rund 5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich für Pflege zur Verfügung. Aus diesem Anlass stellt das Bundesministerium für Gesundheit eine ganze Reihe neuer Informationsmaterialien zur Verfügung.

Im Zentrum der Pflegestärkungsgesetze steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ab dem kommenden Jahr haben dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, da künftig körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen gleichermaßen berücksichtigt werden. So erhalten etwa demenziell erkrankte Menschen endlich einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Hinzu kommen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige: So werden etwa Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestärkt oder der Personalschlüssel in Pflegeeinrichtungen an die neuen Pflegegrade angepasst.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese dazu: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neuen Pflegegrade sind echte Fortschritte. Nun kommt es darauf an, dass die Menschen zur Einführung des Gesetzes gut informiert sind, um alle neuen Leistungen und Angebote auch in Anspruch nehmen zu können“. Vom Bundesgesundheitsministerium angeboten werden dazu unter anderem eine Broschüre zu den neuen Leistungen der Pflegestärkungsgesetze und ein „Ratgeber zur Pflege“.

Die Broschüre kann kostenlos beim Büro von MdB Dirk Wiese, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 078, Fax: 030/227 76 080, E-Mail: dirk.wiese@bundestag.de