Die Situation am Milchmarkt zeigt langsame Tendenzen einer Erholung. Trotzdem bedarf es einer Unterstützung heimischer landwirtschaftlicher Betriebe. Im Bundestag wurde jetzt das Gesetz zum Milchmaßnahmenpaket sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen.
„Die Einnahmeverluste für die Milchbauern in den vergangenen Jahren lagen bei etwa 7-8 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt nun im ländlichen Raum, auch bei uns im Sauerland, und hat etliche Betriebe zur Aufgabe gezwungen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes bietet die Chance land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine steuerliche Maßnahme zu entlasten. Da in der Land- und Forstwirtschaft die Ertrags- und Erlösschwankungen zwischen einzelnen Wirtschaftsjahren wegen des sich abzeichnenden Klimawandels und der Volatilität der Märkte besonders stark sind, sieht das Gesetz vor, die natur- und sektorbedingten Schwankungen der Gewinne und Verluste in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zwischen aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren steuerlich zu verrechnen. Dadurch werden Gewinnschwankungen in der Land- und Forstwirtschaft rückwirkend für drei Jahre durch eine individuelle Tarifglättung korrigiert. Diese Regelung soll nach der Einigung der Koalitions-Fraktionen auf neun Jahre befristet sein, d. h. in 2014 beginnen und in 2022 enden. So wird die Position der Landwirte gestärkt.
Die Maßnahme ist Teil des im Juli 2016 verabschiedeten zweiten EU-Hilfspakets in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro. Darin ist ein 350 Millionen-Euro- Programm enthalten, aus welchem Deutschland mit 58 Millionen Euro den höchsten Beitrag erhält. Aus Bundesmitteln wird der Betrag um weitere 58 Millionen Euro verdoppelt. So werden den deutschen Milchbauern insgesamt 116 Millionen Euro zu Gute kommen.
Bei dem vorliegenden Gesetz werden die in der Krise steckenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Milchviehhalter von Steuererleichterungen profitieren.
Dirk Wiese: „Das neue Milchpaket stellt weitere Liquidität zur Verfügung und unterstützt den Weg der notwendigen Mengenreduzierung. Zwar hat die Begrenzung der Produktionsmenge schon zu einem leichten Aufwärtstrend bei den Milchpreisen geführt, aber es sind flexible Marktstrukturen auch bei steigenden Preisen notwendig.“
Hinzu kommt ein Bürgschaftsprogramm für Landwirtschaftsbetriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind. Milchviehbetriebe, die im Kern solide wirtschaften, können jetzt über die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Liquiditätssicherungsdarlehen von maximal 300.000 Euro je Betrieb beantragen. Der Bund übernimmt dabei eine Ausfallbürgschaft.