Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

17. Februar 2017

Der Bundestag hat in erster Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften beraten. Mit diesem Gesetz wird der strafrechtliche Schutz von Polizisten und Rettungskräften verbessert.

Rund 65.000 Polizistinnen und Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeili-chen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten schützen.
Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams will die SPD auch den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften, wie THW, Feuerwehr oder DRK erweitern.

„Mit den Polizisten wollen wir gerade diejenigen besser schützen, die für unse-re Sicherheit sorgen und das oft in gefährlichen Situationen. Es ist deshalb richtig, dass Gewalt gegen Polizisten zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft statt bisher drei Jahren bestraft werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Der bisherige Paragraf 113 Strafgesetzbuch bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn Polizisten Vollstreckungshandlungen ausüben. „Polizisten müssen aber in jeder Situation vor Attacken strafrechtlich geschützt sein. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen haben Polizisten im Sinne der Bürger-nähe keine Schutzkleidung an. Die Strafbarkeit greift deshalb zukünftig bei al-len Polizeitätigkeiten. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Ret-tungskräfte erweitert. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute wollen Bürgern helfen und sind dabei oft in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Bürgerinnen und Bürger tätig.“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

„Die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt das spezifische Unrecht eines Angriffs auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck. Das rechtfertigt den jetzt be-ratenen eigenen Straftatbestand.“, so Wiese.