Koalition stärkt Ehrenamt: Gesetz zur Erleichterung des bürgerschaftlichen Engagements kommt!

19. Juni 2017

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf das Gesetz zur Erleichterung des bürgerschaftlichen Engagements geeinigt. Kern des Gesetzentwurfs ist die Unterstützung von unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement, die vom kleinen Dorf oder Eine-Welt-Laden über das Mini-Kino bis hin zum Kita-Verein wichtige gesellschaftliche Arbeit leisten. Hierzu unterstreicht der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese die Position der SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir wollen vor allem die Idealvereine, also die nichtwirtschaftlichen Vereine fördern. Unsere Rechtsauffassung, dass der nichtwirtschaftliche Verein die richtige Rechtsform für bürgerschaftliche Initiativen ist und bleibt, wird auch durch den aktuellen Beschluss des BGH gestützt. Demnach ist Gemeinnützigkeit ein Indiz für einen Idealverein. Dadurch ist geklärt, dass auch unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement – wie zum Beispiel Kindergärten – als Vereine eingetragen werden können. Da diese Frage nun rechtlich abschließend geklärt ist, sehen wir auch keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf mehr.“

Außerdem werden die im Gesetzentwurf ebenfalls enthaltenen Regelungen zum Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht mit geringen Änderungen seitens der Koalitionsfraktionen so verabschiedet. Der Gesetzentwurf schafft mehr Transparenz und baut bürokratische Hürden ab. So enthält er unter anderem Regelungen für eine vereinfachte Prüfung bei Kleinstgenossenschaften und eröffnet die Möglichkeit von Mitgliederdarlehen, die dazu dienen, zum Anlagevermögen der Genossenschaft gehörende Gegenstände zu finanzieren oder zu modernisieren.“

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, den bereits bestehenden wirtschaftlichen Verein für ehrenamtliche Initiativen zu öffnen. Diese Öffnung ist nun vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 16. Mai 2017 nicht mehr notwendig, weil der BGH das Nebenzweckprivileg von eingetragenen Vereinen, so genannten Idealvereinen, weiter stärkt. Die beabsichtigte Öffnung hatte bei vielen Idealvereinen zur Sorge vor dem Verlust ihres Vereinsstatus geführt. Die Streichung der Öffnung war deshalb konsequent. Es ist wichtig, dass bei der Eintragung im Vereinsregister keine Verunsicherung bei der Rechtsanwendung entsteht. Denn für die SPD-Bundestagsfraktion ist es von besonderer Wichtigkeit, den betroffenen Vereinen diese Sorge zu nehmen und eine unbürokratische und rechtssichere Unternehmensform für ihre wichtige Tätigkeit zu schaffen bzw. zu sichern.