Durchbruch beim WLAN-Gesetz: SPD setzt Rechtssicherheit für WLANHotspots durch

27. Juni 2017

„Nachdem die Unionsfraktion endlich ihren schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand gegen das WLAN-Gesetz aufgegeben hat, steht dem unbeschwerten Surfen im Internet ab jetzt auch im Freibad, Biergarten oder im Café nichts mehr entgegen. Denn durch das WLAN-Gesetz müssen die Betreiber jetzt nicht mehr fürchten, für ihre Gäste in Haftung genommen zu werden“, zeigt sich der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese hocherfreut über den Verhandlungserfolg der SPD und ergänzt: „Mit der rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung geben wir den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots. Künftig kann beispielsweise jeder Café-Besitzer freies Internet gefahrlos für seine Kunden anbieten. Das sind gute Nachrichten für das Sauerland!“

Rechtlicher Hintergrund:
Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes wird Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots geschaffen. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erneut rechtliche Fragen aufgeworfen hat. Mit der nun erfolgten Klarstellung wird der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter gesetzlich klar geregelt. Darüber hinaus werden diese weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit.

Um einen Ausgleich zu schaffen, wird eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen geschaffen, nach der Rechteinhaber von WLAN-Anbietern – da hier, anders als bei den anderen Accessprovidern, die Rechtsverletzer in der Regel nicht ermittelt werden können – die Sperrung der Nutzung der Information verlangen können, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.

Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein und sind als Ultima-Ratio-Möglichkeit nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht, der Rechtsverletzung abzuhelfen, etwa indem zunächst versucht wird, gegen den eigentlichen Rechtsverletzer oder den Hostanbieter vorzugehen.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung vor, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Das nun verabschiedete WLAN-Gesetz ist im Ergebnis ein guter Kompromiss und schafft endlich Rechtssicherheit für offene WLAN-Hotspots und es leistet einen wichtigen Beitrag, offene WLAN-Hotspots zu fördern.“