Härtere Strafen bei illegalen Autorennen und für Alleinraser

28. Juni 2017

„Raserei ist russisches Roulette, der Einsatz ist eben nur das Leben der anderen. Wir wollen daher die Täter aus dem Verkehr ziehen, bevor andere Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt werden. Junge Männer, die sich auf unseren Straßen Rennen liefern, schreckt ein Bußgeld von 400 EUR und 1 Monat Führerscheinverbot nicht ab. Das zeigen die Toten und Verletzten auf unseren Straßen, die jedes Jahr illegalen Autorennen zum Opfer fallen. PS-Junkies, die illegale Rennen fahren, müssen deshalb zukünftig harte Konsequenzen spüren“, unterstreicht der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese die Position der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Koalitionsfraktionen werden am Donnerstag ein Gesetz zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr verabschieden. Der Gesetzentwurf geht auf die Initiative der letzten SPD-geführten NRW-Landesregierung zurück und wurde unter Federführung von NRW Justizminister Thomas Kutschaty verfasst. Künftig kann danach die Teilnahme an Rennen und das Alleinrasen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Kommen dabei Menschen zu Tode, liegt die Strafe bei bis zu zehn Jahren. Künftig macht sich jeder strafbar, der ein illegales Autorennen organisiert, daran teilnimmt oder sich mit seinem Kraftfahrzeug alleine, mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Damit will der Gesetzgeber Täter aus dem Verkehr ziehen, bevor andere Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt werden.

„Um es klarzustellen: Wir wollen ausdrücklich nicht diejenigen mit den Mitteln des Strafrechts sanktionieren, die aus verschiedensten Gründen ein paar Kilometer zu schnell gefahren sind. Es geht uns um diejenigen, die die Straße mit einer Rennpiste verwechseln und durch rücksichtsloses Rasen andere Menschen gefährden. Dieser Personenkreis muss zukünftig auch damit rechnen, dass ihre geliebten Wagen von der Polizei als Tatfahrzeug eingezogen wird. Diese Möglichkeit haben wir rechtlich explizit geregelt“, erläutert Wiese.