Die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt. In letzter Zeit hatte sich die Anzahl an Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße deutlich erhöht. Ein Grund hierfür sind hier auch die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mit denen viele Unternehmen noch nicht komplett vertraut sind und deshalb ungewollte Regelverstöße begehen.
Der Entwurf der Ministerin stellt nun höhere Anforderungen an die Kläger. Mitbewerber sollen beispielsweise nur dann klagebefugt sein, wenn sie „in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen“. Wirtschaftsverbände sind nur noch klageberechtigt, wenn sie in einer Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Zusätzlich soll der finanzielle Anreiz für Anwaltskanzleien begrenzt werden, indem der Streitwert bei unerheblichen Verstößen künftig maximal 1000 Euro betragen soll. Der so genannte fliegende Gerichtsstand soll außerdem abgeschafft werden, um eine Rechtsprechung am Wohnort des oder der Betroffenen zu gewährleisten.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt die Initiative der Bundesministerin: „Gerade kleine Handwerksunternehmen oder Selbständige, aber auch Vereine und Privatpersonen, brauchen einen wirksamen Schutz vor professionellen Abmahnern, denen es nur um das Geld, nicht aber um die Sache geht. Ich freue mich, dass wir diesem Missbrauch nun einen Riegel vorschieben werden. Das ist eine wichtige und gute Nachricht für das Handwerk und die Vereine im Sauerland!“