Bundesumweltministerium veröffentlicht neue Fördermöglichkeiten für Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen – Ab 1. Januar 2019 kann der HSK vom Klimaschutz profitieren

1. Oktober 2018

Kommunen, wie der Hochsauerlandkreis, sind schon seit langer Zeit zentrale Akteure im Klimaschutz. Seit 2008 greift die Kommunalrichtlinie dies auf und förderte seitdem über 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen. Mehr als 560 Millionen Euro flossen direkt in den Klimaschutz von Städten, Gemeinden und Landkreisen und mehr als 900 Millionen Euro an Folgeinvestitionen wurden durch die Förderung angestoßen.

Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen in Deutschland von neuen Fördergegenständen profitieren. Das Bundesumweltministerium hat dazu am 1. Oktober 2018 eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Die novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie fördert unter anderem hocheffiziente Außen- und Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung, den Neubau von Radwegen, die Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich sowie den Neubau von Bio-Vergärungsanlagen.

Außerdem können Kommunen, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, ab dem 1. Januar 2019 von der Förderung der Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen profitieren. Kommunen, die zum ersten Mal Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen, können eine Förderung für eine kurze, konzentrierte Fokusberatung erhalten.
„Um die Klimaschutzziele einzuhalten, ist es wichtig den Klimaschutz auf allen föderalen Ebene voran zu treiben“, betont Dirk Wiese. „Dafür werden mit der novellierte Kommunalrichtlinie zeitgemäße Maßnahmen ergriffen, die den Kommunen gleichzeitig mehr Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung des Klimaschutzes vor Ort eröffnen.“ Anträge können entweder zwischen dem 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 oder zwischen dem 1. Juli 2019 bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de). Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.