Die SPD als verlässlicher Partner der Kommunen

12. Oktober 2018
Dirk Wiese

Das Bundekabinett hat am 10.Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beschlossen.

„Der Bund steht zu seinen Verpflichtungen. Die Integrationspauschale bleibt in vollem Umfang erhalten“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung stellt der Bund den Ländern zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale zur Verfügung. Die-se belief sich in den Jahren 2016 bis 2018 auf jeweils zwei Milliarden Euro. Sie wird für 2019 durch eine einmalige Zuweisung um 435 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung auf fast 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die Länder in der Pflicht stehen und die Zuweisungen ,ohne klebrigen Hände‘ an die Bundesländer weiterleiten.

Des Weiteren sichert der Bund zu, dass die vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte um ein Jahr fortgeführt wird. Dadurch stehen den Kommunen für das Jahr 2019 insgesamt 1,8 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Der Beitrag der Länder zur Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit (FDE) wird aufgrund der günstigen Zinsentwicklung bereits zum Ende des Jahres 2018 entfallen. Damit entfällt ab dem Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für den Teil der Gewerbesteuerumlage, über den die westdeutschen Gemein-den an den FDE-Finanzierungskosten ihrer Länder beteiligt sind. Die Größenordnung beläuft sich auf über 500 Millionen Euro.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese dazu: „Die Kommunen stehen vor einer Reihe von Herausforderungen und haben mit dem Bund einen verlässlichen Partner. Die Fortsetzung der Integrationspauschale, die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Asylbewerber sowie der Entlastung bei der Gewerbesteuerumlage stärkt die Kommunen in ihrer Planungssicherheit und eröffnet ihnen einen Gestaltungsrahmen für eine verlässliche Daseinsvorsorge. Diese Entwicklung wird von uns ausdrücklich begrüßt und unter-stützt. Sie ist die Anwältin der Kommunen.“