Landwirte im HSK profitieren vom Bundesfernstraßenmautgesetz

24. Oktober 2018

Wichtige gesetzliche Änderungen für die heimische Land- und Forstwirtschaft auf den Weg gebracht!

Der Deutsche Bundestag hat das Bundesfernstraßenmautgesetz geändert. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die heimische Land- und Forstwirtschaft. „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr wird zukünftig von der Maut auf Bundesstraßen befreit sofern es sich um eigene Fahrten, Nachbarschaftshilfe oder Fahrten vom eigenen Maschinenring handelt.“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Sprecher der AG Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Wiese. Landwirtschaftliche Lohnfahrten für Dritte sind zukünftig nur mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h mautbefreit. Transporte für den eigenen Betrieb oder von Dritten im Rahmen eines Maschinenrings, in dem der Landwirt Mitglied ist bleiben mautbefreit, unabhängig von der Geschwindigkeit. Zudem waren bisher nur landwirtschaftliche Transporte mautbefreit, nicht aber die Leerfahrt zurück. Dies wurde jetzt ebenfalls geändert und zukünftig in den Befreiungstatbestand aufgenommen.

Zum anderen haben die Koalitionsparteien von SPD, CDU und CSU im Grundsatz betont, dass die Hofabgabeverpflichtung keine Zukunft mehr besitzt. „Die Hofabgabeklausel gehört ohne Wenn und Aber der Vergangenheit an. Das Ziel der SPD ist klar: Wir wollen, dass ältere Landwirte in den Genuss ihrer wohlverdienten Rente kommen.“, so Wiese. Die Hofabgabeverpflichtung hindert sie daran. Genauso wichtig ist es aber, dass der ,Generationenvertrag Landwirtschaft‘ auch in Zukunft noch funktioniert. Vor allem junge Landwirte benötigen verlässliche Planungs-möglichkeiten für ihre Zukunft. „Deshalb müssen wir klären, wie eine nachhaltige Fortentwicklung des Alterssicherungssystems für Landwirte aussehen kann. Ziele müssen sein: Rechtssicherheit und Generationengerechtigkeit.“, betont Wiese.