Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt, dass das Oberlandesgericht Braunschweig das Klageregister zur Musterklage gegen Volkswagen (VW) eröffnet hat. Darin können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zum Musterverfahren an-melden. Mit der Einführung der Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen hat die SPD-Bundestagsfraktion die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich auf Augenhöhe mit Unter-nehmen gebracht und hilft ihnen so, ihr Recht auch durchzusetzen. „Wir zeigen dadurch, dass die Politik handelt und eben nicht vor Konzernen einknickt. Künftig sind Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht keine Einzelkämpfer mehr, wenn es um Verfahren gegen große Rechtsabteilungen von Konzernen und Anwälten von Großkanzleien geht“, konstatiert Dirk Wie-se MdB.
Den Weg zur Musterklage haben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC frei gemacht, die am 1.11.2018 eine Musterklage gegen VW eingereicht hatten. Das war wichtig, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen für getäuschte VW-Kundinnen und -Kunden abgewendet werden kann.
Was können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun, um sich zum Musterverfahren anzumelden? Sie sollten sich zeitnah unter www.bundesjustizamt.de/klageregister anmelden, denn die Möglichkeit der Eintragung endet einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Wer also nicht regelmäßig den Terminplan des Gerichts beobachten möchte, sollte die Eintragung am besten gleich vornehmen. Dabei ist die Eintragung kostenlos. Weiterführende Informationen rund um die Klage finden sich sowohl beim klageführenden vzbv unter www.musterfeststellungsklagen.de, als auch beim ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/anmeldung-zur-musterfeststellungsklage/.