Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche entschieden, den Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen.
Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese: „Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“
Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.
Der Deutsche Bundestag wird daher am kommenden Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschieden, der die sofortige Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht. Der Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen. Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. „Von dieser neuen Gesetzgebung profitieren auch die Betroffenen im Hochsauerland und in Süd-westfalen“, betont Wiese.
Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl er-folgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher leider nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestags-wahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.
„Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben. Denn die Umsetzung des Gesetzes auf Bundesebene hat auch Signalwirkung für diejenigen Bundesländer, die in ihren Landeswahlgesetzen noch einen Wahlrechtsauschluss vorsehen“, schließt der heimische Bundestagsabgeordnete.