Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag deshalb ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen (Drs. 19/9478). Auszubildende bekommen damit in Zukunft mehr Geld.
Azubis haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise das Ausbildungsgeld (Abg). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zu Hause ausziehen müssen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort entfernt und die Ausbildungsvergütung zu gering ist.
Die Regelungen zu BAB und Abg waren sehr kompliziert und schienen oft unübersichtlich. Das ändert sich jetzt: So werden zunächst die Bedarfssätze stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt. Von 24 Bedarfsätzen bleiben 14 übrig – ohne dass sich die Unterstützung für die Betroffenen verringert. Im Gegenteil.
So werden die gerade beschlossenen Anhebungen beim Bafög auch auf das Sozialgesetzbuch III übertragen. Damit steigen Bedarfssätze und Freibeträge für die Auszubildenden. Auf die Weise profitieren künftig auch sie von den Maßnahmen der Koalition für eine zeitgemäßere Bildungsfinanzierung.
Die Pauschalen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der BAB und im Abg werden insgesamt deutlich erhöht.
Mehr Geld in Werkstätten für Behinderte
Auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt wird erhöht und einfacher gestaltet. Wer eine Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung macht oder an einer vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig mehr Geld. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Werkstätten, den Werkstatträten, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Wissenschaft ein transparenteres, nachhaltiges, tragfähiges und faireres Finanzierungssystem und Entgeltsystem in den Werkstätten erarbeiten und so weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.
Weil die Vergütungen in der betrieblichen Ausbildung nicht immer ausreichen, um den Lebensunterhalt verlässlich zu decken, wird im Berufsbildungsgesetz jetzt auch künftig eine Mindestvergütung für Auszubildende verankert. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt das eine wichtige Lücke.
Denn auch Auszubildende tragen durch ihre Arbeit zur betrieblichen Wertschöpfung bei. Sie verdienen eine Vergütung, von der sie leben können.