Deutschland hat ein modernes Einwanderungsgesetz

11. Juni 2019
Dirk Wiese

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt ist es da: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Union verabschiedet (Drs. 19/8285).

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Service- und Versorgungsdienstleistungen, etwa in der Pflege, Medizin und Handwerk, werden vor allem auf dem Land ein immer knapperes Gut. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie bereits das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel (Kohleausstiegsregionen) fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes

Wegen der alternden Gesellschaft werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung (gibt es bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, etwa Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben?) fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder eingeführt werden.

Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifizierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung jetzt schon möglich sein, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht und nur noch geringe, insbesondere berufspraktische Teile zur Anerkennung fehlen.

Die Erwerbszuwanderung wird außerdem effizienter gestaltet, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde je Land einrichten sollen. Arbeitgeber sollen dort die Möglichkeit haben, ein „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ zu nutzen, dass das bisher aufwändige Visa-Verfahren deutlich verkürzt.

So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland

Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Abschluss, der zu einem (Fach-)Hochschulzugang in Deutschland oder in demjenigen Staat führt, indem der Schulabschluss erworben wurde. Bei dem letzten Punkt hat die SPD-Fraktion in den Verhandlungen noch Verbesserungen durchgesetzt. Denn jedes Jahr bleiben zehntausende Ausbildungsplätze bei uns unbesetzt.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Fachkräfte, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Schließlich will die Koalition nicht, dass sie bei der Rente auf das Sozialamt angewiesen sind.

Deutschland bekommt jetzt ein modernes Zuwanderungsrecht – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.