Der Mindestlohn für Auszubildende kommt

28. Juni 2019

Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt.

Jetzt ist es soweit: In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) beraten.

Mit dem geplanten Gesetz geht die Koalition auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schafft so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.

Die Mindestausbildungsvergütung (MAV), kurz der Azubimindestlohn, ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage.

Vergütungen steigen an

Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Dennoch ist das in manchen Berufen und Regionen zu wenig. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv. Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.

Die MAV ist künftig ein Mindestlohn für Azubis und definiert, was als angemessen gilt. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen.

Ohne den Einsatz des DGB und eine Vereinbarung mit der BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen. Damit wird auch deutlich, dass die Arbeitgeber wissen, dass es dringend an der Zeit ist, ihre Azubis besser zu entlohnen.

Da Jugendliche in der Ausbildung aktuell nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Die SPD-Bundestagsfraktion ist stolz darauf, dass sie gegen Widerstände des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die MAV durchsetzen konnte und dieses wichtige Gesetz nun in die parlamentarischen Beratungen geht.

Weitere wichtige Neuerungen

Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für Geflüchtete, lernbeeinträchtigte Personen und Menschen mit Behinderung.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. In den anstehenden Beratungen zum Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion weitere Verbesserungen erreichen, zum Beispiel bei der Ausbildungsqualität. Außerdem will die Fraktion die Rahmenbedingungen für Auszubildende verbessern, wenn es um Freistellung für Berufsschulzeiten geht.