Bürokratieentlastungsgesetz III zügig umsetzen, ohne Arbeitnehmerrechte abzubauen!

12. August 2019

Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese (SPD) fordert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dazu auf, endlich konkrete Vorschläge zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III vorzulegen. Ein Vierteljahr, nach dem dieses vom Koalitionsgipfel in die Wege geleitet wurde, sei den Parlamentariern des Deutschen Bundestages immer noch kein Gesetzentwurf zugegangen. „Dabei ist für die SPD klar, dass wir an vielen Stellen Bürokratie abbauen und vor allem handhabbarer machen können. Dies beinhaltet auch die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen durch deren Digitalisierung. Klar ist aber auch, dass Bürokratieabbau nicht einfach ein weniger an Arbeitnehmerrechten mit sich bringen darf.“, so Wiese.

Aus Sicht von Dirk Wiese müssen jetzt schnell umsetzbare Vorschläge auf den Tisch, die zeitnah für spürbare Entlastungen sorgen: „Dabei würde ich beispielsweise eine erneute Anhebung der Grenze für die Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern auf 1000 € prüfen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir auf Initiative der SPD die Grenze fast verdoppelt und von 410 Euro auf 800 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 1.000 Euro würde insbesondere für Handwerker und Selbstständige Vorteile etwa bei der Beschaffung von Büromaterial bringen. Auch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre können wir diskutieren.“ Allein hierdurch könnten nach Einschätzung von Experten die Wirtschaft um jährlich 1,7 Mrd. Euro entlastet werden und unzählige Regalmeter in Archiven eingespart werden. „Bei jährlich etwa 250 Mio. Krankschreibungen sollten wir weiterhin ebenso eine einheitliche elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen, um den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu reduzieren.“, so Wiese.

Die bisherigen Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium zum Abbau von Dokumentationspflichten in den Bereichen des Mindestlohns und der Arbeitszeiten gingen allerdings einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer und werden von der SPD abgelehnt. Anstatt notwendige Dokumentationspflichten beim Mindestlohn abzuschaffen, fordert Wiese neue Ansätze, um die Dokumentation zu vereinfachen. Als Vorbild nennt er die „einfach erfasst“ App des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-app-einfach-erfasst.html), mit der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten einfach selbst erfassen und automatisch an ihren Arbeitgeber übermitteln können. Ziel sei es, die Möglichkeiten der Digitalisierung so zu nutzen, dass die aus guten Gründen eingeführten Auflagen für Unternehmer einfacher einzuhalten seien und der Verwaltungsaufwand reduziert werde.