Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen im Hochsauerland gesichert

30. September 2019

Nach dem Grundsatz „Betroffene beraten Betroffene“ arbeiten seit dem 1. Januar 2018 die Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB). Deren wertvoller Beitrag zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird dauerhaft finanziert und aufgestockt. Das hat der Deutsche Bundestag am 27. September 2019 mit dem Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen.

„Im Hochsauerlandkreis gibt es aktuell drei unabhängige Beratungsstellen (Arnsberg, Meschede und Brilon). Ihre Arbeit ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive Gesellschaft. Für alle dort Aktiven sowie Ratsuchenden ist das heute ein richtig guter Tag“, erläutert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese.

In den unabhängigen Beratungsstellen werden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten (sogenanntes „Peer Counseling“). Dadurch wird ein partnerschaftlicher und niedrigschwelliger Austausch auf Augenhöhe ermöglicht. Die kostenfreie Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und informiert über mögliche Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern, zu Ansprechpartnern und den zuständigen Rehabilitationsträgern. Bisher war dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

„Dass die Arbeit der unabhängigen Beratungsstellen nun kein Ablaufdatum mehr hat, ist schon eine gute Nachricht. Aber mindestens genauso gut ist es, dass die Beratungsstellen künftig auch mehr Geld erhalten. Bundessozialminister Hubertus Heil hat durchgesetzt, dass die Mittel ab 2023 um etwa zehn Prozent auf 65 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden“, so Wiese.

Erfahrungen zeigen, dass die Leistungsträger durch die Arbeit der unabhängigen Beratungs-stellen deutlich entlastet werden. Denn oft sind die Ratsuchenden bereits bestens auf ihre Termine bei Behörden und Verwaltungen vorbereitet und werden nach Bedarf auch von Beratenden der EUTB begleitet. Trotz dieses wertvollen Angebots gilt: Die Rehabilitationsträger haben weiterhin die Pflicht, Leistungsberechtigte gut und umfassend zu beraten.

„Die unabhängigen Beratungsstellen sind eine große Erfolgsgeschichte. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit Betroffene ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele verwirklichen können. Die Beratungsstellen unterstützen sie dabei, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen zu erreichen. Es ist gut für den Hochsauerlandkreis, dass sie gestärkt weitermachen können“, erklärt Dirk Wiese.