Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat jetzt parteiübergreifend grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Gesetzesänderungen sichern eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen und entwickeln sie weiter. Eben hierfür hat sich die SPD als oberste Priorität in den teils schwierigen Verhandlungen eingesetzt. Es ist dabei gelungen, ein wertabhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.
Besonders wichtig: Mit der Grundsteuer-Reform wird die sogenannte Grundsteuer C eingeführt. Damit helfen wir Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. „Die Kommunen erhalten zukünftig das Recht, eine Grund-steuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.
Mit den Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht zur Disposition gestellt werden. Dies wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Ländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Hierauf hatte insbesondere die CSU bestanden.
Allerdings sieht der Gesetzesentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. Die Länder haben vorbehaltlich der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, für die reibungslose Umsetzung der Reform zu sorgen.
Für uns als SPD ist besonders wichtig: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war für die SPD ein entscheidender Punkt, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden.