Bundestag beschließt Angehörigenentlastungsgesetz
Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten.
Der Deutsche Bundestag hat nun am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen. Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Im Klartext: Auf ihr Einkommen wird erst ab diesem Jahreseinkommen zurückgegriffen. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an. Diese Regelung gilt übrigens künftig auch für die anderen Sozialhilfeleistungen.
Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, ist auch dort eine entsprechende Regelung vorgesehen. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen.
Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Es werden dafür mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.
Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.
Die Koalition sorgt damit für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt dem sozialdemokratischen Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.
Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verdeutlicht: „Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt Inklusion voran und unterstützt Angehörige ganz gezielt. So geht moderne, sozialdemokratische Sozialpolitik.“