Geschafft: So soll die Grundrente funktionieren

12. November 2019

Koalitionsspitzen einigen sich auf Kompromiss

Viele Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet, waren fleißig und ließen sich nicht unterkriegen. Wenn sie dann in Rente gehen, haben sie trotzdem kaum etwas im Portemonnaie, sie kommen kaum über die Runden. Das ist zutiefst ungerecht. Diese Rentnerinnen und Rentner haben das Land mitaufgebaut, Kinder erzogen, sie verdienen Respekt und Anerkennung. Das muss sich selbstverständlich auch in ihrer Rente widerspiegeln.
Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion für eine Solidarrente gekämpft, eine Respektrente wenn man so will. Das bedeutet, dass die Rente klar über der so genannten Grundsicherung liegt (hieß früher Sozialhilfe). Die Bezeichnung hat sich geändert, aber das Versprechen ist gehalten: Nun kommt endlich die Grundrente! Am Sonntag haben sich die Spitzen von SPD und Union auf einen Kompromiss verständigt.

Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das funktioniert so:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine sozusagen harte Abbruchkante.

Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen: Vier von Fünf Berechtigten werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben.

Kein Gang zum Amt, auch Bestandsrentner profitieren

Ganz wichtig: Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.

Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Man muss nicht zum Sozialamt und sich nackig machen. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Sie wird nicht geschenkt, sie ist verdient. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.

Die Technik

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass das zu versteuernde Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge hinzugerechnet wird (Mieteinnahmen usw.). Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel geringer als das Bruttoeinkommen und wird individuell vom Finanzamt festgestellt. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften Sonderausgaben (zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung) sowie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel für die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgezogen. Der bereits versteuerte Teil der Rente wird nicht angerechnet.

Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen − und zwar bürgerfreundlich und automatisiert durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt. Die meisten Grundrentenbezieher erhalten die volle Grundrente.

Freibetrag beim Wohngeld

Verbesserungen beim Wohngeld: Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter wirksamer Schritt soll ein Freibetrag beim Wohngeld sein, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Umsetzen wird das das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Freibetrag bei Grundsicherung

Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und maximal 212 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) betragen.

Finanzierung

Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten.

Die Grundrente ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Nach einem langen Arbeitsleben muss man sich – auch bei geringem Einkommen – auf die Rente verlassen können. Dafür sorgt die Koalition jetzt. Die Grundente soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.