Schutzschild für Deutschland – Maßnahmenpaket gegen Covid-19 auf den Weg gebracht

25. März 2020
Dirk Wiese

Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag ein Paket mit diversen Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen des Corona-Virus auf Gesellschaft und Wirtschaft debattiert und beschlossen. Teil des Maßnahmenpakets ist der heute beschlossene Nachtragshaushalt, welcher eine Neuverschuldung in Höhe von 156 Milliarden Euro vorsieht, um alle vorgesehenen Maßnahmen ermöglichen zu können. Am Freitag muss der Bundesrat dem Paket noch endgültig zustimmen.

Die beschlossenen Maßnahmen bilden einen Rettungsschirm, welcher in seiner umfassenden Struktur bisher einzigartig für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist.
„Mit diesem Maßnahmenpaket versuchen wir so viele Branchen wie möglich abzudecken. Es sollen nicht nur große Unternehmen stabilisiert werden, sondern auch Handwerker, kleine Händler, Gastronomen, Start-Ups, Solo-Selbständige, Künstler und Kulturschaffende durch Soforthilfen Unterstützung erhalten. Mit diesem Paket wollen wir um den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland kämpfen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Weiterhin begrüßt Wiese auch die zahlreichen sozialen Punkte, die im Maßnahmenpaket Eingang gefunden haben. Es sind Hilfen für Familien vorgesehen, welche einen vereinfachten Zugang zum Kinderzuschlag umfassen und Familien absichern sollen, wenn sie durch die Kinderbetreuung Einkommenseinbußen befürchten müssen. Des Weiteren hat man den Schutz von Mieterinnen und Mietern ausgebaut, die krisenbedingte Zahlungsschwierigkeiten bekommen. So soll ein Aufschub gewährt und das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei Kleinstunternehmen greifen.

Auch der Zugang zur Grundsicherung wird durch das Rettungspaket erleichtert. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen, unter anderem Arbeitslosengeld II. Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt, damit keine abrupten Umzüge notwendig werden.

„Mit diesem Paket versuchen Bundesregierung und Parlament Einkommen zu stabilisieren und Existenzen zu sichern. Es soll alles getan werden, was nötig und möglich ist, um gemeinsam diese große Herausforderung anzugehen. Der beschlossene Nachtragshaushalt ist hier ein wichtiger Schritt“, betont Wiese.