Kultur- und Freizeitbranche retten

24. April 2020

Viele Veranstalter von Konzerten oder Sportevents sind durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten. Sie sollen nicht allein gelassen werden: Veranstalter müssen künftig bei ausgefallenen Events nicht den Eintrittspreis erstatten, sondern können Gutscheine ausgeben. Der Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht wird diese Woche im Deutschen Bundestag beraten.

Dazu zitiert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, seinen Kollegen Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz:
,„Die Veranstalter von Konzerten, Sportevents und Freizeitveranstaltungen sind eine großartige Bereicherung für unsere Kulturlandschaft, die wir nicht verlieren wollen wegen der Corona-Pandemie. Um die Liquidität der Veranstalter zu sichern, werden wir Veranstaltern ermöglichen, statt den Eintrittspreis zu erstatten einen Gutschein auszugeben. Lösen sie ihren Gutschein nicht ein, haben sie ab Januar 2022 Anspruch auf Auszahlung des bezahlten Ticketpreises.“

Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, die Auszahlung des Gutscheinwertes sofort zu verlangen, wenn ihnen die Annahme des Gutscheins aufgrund ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Im Parlamentarischen Verfahren wird die SPD prüfen, ob die Härtefallregelung noch präzisiert werden muss. Zudem muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Handhabung der Gutscheine die größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Für die SPD muss deshalb im Gesetz klargestellt sein, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gedrängt werden dürfen, die Gutscheine einzulösen.

Dazu erklärt Dirk Wiese: „Durch die Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten auch in meinem Wahlkreis lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Auch die Veranstalter und Betreiber hier im Hochsauerland wären in der Folge mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert. Durch die gleichzeitig entstehenden Einnahmeverluste bedeutet dies für viele eine, die Existenz bedrohende Situation.“

„Mit diesem Gesetz helfen wir auch vielen Künstlern, Sportlern und Mitarbeitern auch in der Veranstaltungsbranche im Hochsauerland, weil wir den Veranstaltern finanzielle Mittel erhalten, mit denen sie Ersatzevents und neue Veranstaltungen organisieren können“, betont Wiese.