Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese verweist auf aktuelle Angebote der Bundesregierung für Landwirte rund um das Thema des Risikomanagements in Bezug auf den Klimawandel. Gerade im Hinblick auf den Erntebericht von 2020 haben viele Landwirte das Thema des Risikomanagements wieder in den Fokus genommen.
Das Angebot der Bundesregierung ist vielfältig:
Dürreversicherung – Senkung des Versicherungssteuersatzes
Das Risiko einer Dürre ist auch im dritten Dürrejahr in Folge ein hochaktuelles Thema. Deshalb hat die Bundesregierung nun auch Dürre in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren (Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost und Überschwemmungen) aufgenommen. Auch Trockenheitsversicherungen im Bereich der Landwirtschaft sind damit künftig dem besonderen Versicherungssteuersatz von 0,3 Promille der Versicherungssumme unterworfen, bislang lag dieser Wert bei 19 % der Versicherungsprämie. Die Landwirte können bereits für dieses Anbaujahr von der ermäßigten Versicherungssteuer profitieren. Bezüglich einer etwaigen Förderung von Versicherungen ist es vorrangige Aufgabe der Länder, eine entsprechende Finanzierung auch anzubieten.
Tarifermäßigung
Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die stark von witterungsbedingten Schwankungen betroffen sind, werden künftig ebenfalls Tarifermäßigung ermöglicht. Diese sind ebenfalls am Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Dabei wird auf Antrag die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuerbelastung von einem Dreijahreszeitraum mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung verglichen, die sich jeweils ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der drei Jahre gleich hoch gewesen wären. Durch diese Gewinnverteilung können fortan gute und schlechte Jahre wechselseitig ausgeglichen werden.
Nutzung ökologischer Vorrangflächen durch Nutztiere
Um Engpässe beim Tierfutter in Regionen mit großer Trockenheit zu vermeiden, hat die Bundesregierung beschlossen den Ländern zu erlauben ökologische Vorrangflächen für die Fütterung von Tieren freizugeben. Dies betrifft auch eine Vielzahl von Flächen im Hochsauerlandkreis, Voraussetzung für eine Nutzung ist hier ein witterungsbedingter Futtermangel. Dies auch obwohl sonst für diese Flächen eine Beweidungs-Beschränkungen aufgrund von Umweltschutz gilt. Der Tierschutz hat hier Vorrang, denn anstatt die Tiere in die Ställe holen zu müssen und schon jetzt die Vorräte für den Winter zu verfüttern, können Landwirte ihre Tiere auf den ökologischen Vorrangflächen weiden lassen oder Grünschnitt vornehmen.