Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen

20. Oktober 2020

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Der morgen vom Bundeskabinett zu beschließende Gesetzentwurf von Justizministerin Lambrecht zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder gibt Gerichten und Polizei weitere wichtige Instrumente, um Kinder besser zu schützen.

„Wir wollen Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Den überzeugenden und umfassenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht werden wir deshalb rasch im Bundestag beraten und verabschieden.

Der Gesetzentwurf ist die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt.

Weil sexueller Missbrauch von Kindern leider oft im familiären oder näheren Umfeld der Kinder begangen wird, braucht es Familienrichter, die Gefährdungslagen sofort erkennen. Deshalb sind Familienrichter zukünftig zu Fortbildungen verpflichtet.

Wenn ein Kind missbraucht wird, muss der Staat effektiv und konsequent gegen die Täter vorgehen. Wir werden Polizei und Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten geben, Taten schnell und effektiv abzuurteilen und verurteilte Täter nicht aus dem Blick zu verlieren.

Schon der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt wird künftig als Verbrechen verfolgt und mit bis zu 15 Jahren verurteilt. Das Verbreiten und der Besitz von Kinderpornographie ist zukünftig als Verbrechen eingestuft mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Denn hinter jedem pornographischen Bild steht das Leid eines Kindes. Kriminelle, die dieses Leid gewerbs- und bandenmäßig begehen, können künftig einfacher in Untersuchungshaft genommen werden.

Pädophile Kriminelle agieren und organisieren sich zumeist im Internet und Darknet. Wir stärken unsere Behörden im Kampf gegen das Vorgehen im Netz, indem wir Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung gegen diese Täter ermöglichen.

Darüber hinaus werden wir auch den Besitz von kindlichen Sexpuppen unter Strafe stellen, da das Risiko besteht, dass Pädophile von diesen Sexpuppen irgendwann auf Kinder übergehen.

Um die Rechtsposition von Kindern grundlegend zu stärken, wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“