Reform des EEG lässt mehr Wertschöpfung in der Region

30. Dezember 2020
Bild: Dirk Wiese / www.marco-urban.de

Die Einigung zur Novellierung des EEG ist kurz vor dem Jahresende zwischen SPD, CDU und CSU gelungen. Dabei gibt es im Rahmen der Novellierung einige wichtige Punkte für die Städte und Gemeinden vor Ort.

„Die Kommunen und ihre Bürger*innen erhalten zukünftig breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Zusätzlich wird die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal angepasst, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Zudem wird der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom günstiger gemacht. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 Kilowatt Peak (Maß zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen) erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt Peak werden komplett von der EEG-Umlage befreit. Bei Ü20-Solaranlagen entfällt zudem die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.