Elektronische Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben wird erweitert

25. Januar 2021
Dirk Wiese

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese, freut sich, dass nun die Möglichkeit einer elektronischen Meldepflicht in den Beherbergungsbetrieben durch den Deutschen Bundestag erweitert werden kann. Hierzu war Dirk Wiese aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus Winterberg aufmerksam gemacht worden. Wiese hatte sich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer für diese zusätzliche Option eingesetzt, welche jetzt durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden soll.

§ 29 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz sieht grundsätzlich das handschriftliche Ausfüllen eines besonderen Meldescheins vor. Alternativ ist nach § 29 Absatz 5 BMG g.F. nur die elektronische Erfüllung der besonderen Meldepflicht durch kartengebundene Zahlung, durch einen elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis, mit der eID-Karte oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie durch Vor-Ort-Auslesen einer der genannten Ausweisarten möglich. Seitens der Wirtschaft wurde die Nutzung weiterer elektronischer Prozesse zur Reduzierung von Aufwänden gefordert.

Dazu erklärt Wiese: „Der aktuelle Gesetzentwurf ermöglicht Betreibern von Beherbergungsstätten nun die Erprobung weiterer elektronischer Verfahren. Auf der Grundlage einer Experimentierklausel im BMG (Bundesmeldegesetz) sollen für die Dauer von zwei Jahren Möglichkeiten getestet werden, die Vorgaben zur besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten durch innovative Verfahren im Identitätsmanagement zu erfüllen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Verfahren beim BMI beantragt und von diesem zugelassen werden müssen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zuvor ein vergleichbares Sicherheitsniveau der zuzulassenden Verfahren zu den bereits zulässigen Verfahren festzustellen.“