Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung über Änderungen im Bundespolizeigesetz diskutieren. Die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens ist längst überfällig. Nachdem Horst Seehofer die Vorarbeiten schon auf den Ablagestapel im Innenministerium gelegt hatte und die CDU/CSU in der letzten Woche die Aufsetzung blockiert hat, war es die SPD, die dafür gesorgt hat, dass wir hier endlich voran kommen.
Denn die vorgesehenen Änderungen stellen ganz konkrete Verbesserungen für die tagtägliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten dar. Seit der letzten großen Änderung des Bundespolizeigesetzes im Jahr 1994 haben sich zahlreiche Anforderungen und Herausforderungen der Bundespolizei gewandelt. Wir sorgen jetzt als Gesetzgeber dafür, dass die Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Schleuserkriminalität und beim Menschenhandel effektiver vorgehen kann.
Mit der punktuellen Ausweitung der Strafverfolgungszuständigkeiten, z.B. bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern an Flughäfen, entlasten wir gleichzeitig situativ die Landespolizeien. Dies ist ebenso sinnvoll wie die Ausstattung mit zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen und klare Standards für eine angemessene Unterbringung der Polizistinnen und Polizisten an Flughäfen und Bahnhöfen.