Antragsverfahren zur Bauernmilliarde muss verbessert werden

22. Februar 2021
Dirk Wiese

Der Unmut bei einigen Landwirten war groß, als das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), umgangssprachlich „Bauernmilliarde“ genannt, im Januar an den Start ging. Denn statt Fördergelder zu erhalten, schauten etliche Landwirte beim Beantragungsversuch buchstäblich in die Röhre. Was war passiert? Das Programm zur Investition in moderne Technik, das für mehr Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sorgen soll, war schlicht mit den antragswilligen Besuchern auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank überfordert, so dass innerhalb weniger Stunden nach dem Start der Antragstellung am 11. Januar 2021 eine Meldung über die Aussetzung der Antragstellung erschien.

„Die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft sowie für Wirtschaftsdüngerlager sind jetzt schon ausgeschöpft. Eine erneute Antragstellung ist bis voraussichtlich Anfang März nicht möglich. Eigentlich sollte diese zweite Förderrunde ursprünglich erst im zweiten Halbjahr 2021 starten. Da merkt man doch, dass der Anreiz durch das Windhund-Verfahren und die Summe der Fördermittel von Julia Klöckner total unterschätzt worden sind“, kritisiert der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Im Vorfeld hatte auch Dirk Wiese vor Ort kräftig die Werbetrommel für die Förderung durch das BMEL gerührt, um Landwirten die Chance zu ermöglichen, sich in ihren Betrieben für eine bessere Umweltverträglichkeit und Arbeitserleichterungen durch neue Maschinen einzusetzen. Auch sollte damit eine Stärkung der regionalen Landwirtschaft erreicht werden.

Von den im Januar verfügbaren 72,5 Millionen Euro aus dem Programm, die für den Kauf von Maschinen und Geräten beantragt werden konnten, haben diejenigen, die sich mit ihrem Frust an Dirk Wiese wandten, nichts erhalten. Ob sie von den weiteren 72 Millionen Euro, die nun ab März verfügbar sein sollen, etwas abbekommen, ist fraglich, denn das Antragsverfahren wurde bislang nicht im Kern angepasst. Einzige Änderung: Es besteht nun die Möglichkeit, noch in diesem Jahr von sogenannten „Verpflichtungsermächtigungen“ Gebrauch zu machen. Das heißt, dass das BMEL sich 2021 zu Ausgaben verpflichten könnte, die erst im künftigen Haushaltsjahr zu leisten sind.

„Für das Investitionsprogramm sind aktuell 816 Millionen Euro fest auf vier Jahre Laufzeit bis 2024 verteilt. Für 2021 gibt es 207 Millionen Euro, für 2022 und 2023 je 228 Millionen Euro sowie für 2024 153 Millionen Euro. Mit den Verpflichtungsermächtigungen könnte zumindest ein Teil schon früher verwendet werden. Kritisch sind aber auch dabei beispielsweise die kurzen Auslieferungsfristen, wenn ein Landwirt Maschinen und Geräte einkaufen will. Denn die Maschinen können erst nach der Zusage durch die landwirtschaftliche Rentenbank bestellt werden, die Hersteller landwirtschaftlicher Maschinen haben aber schon vorher Lieferschwierigkeiten gehabt. Gleichzeitig müssen die Maschinen aber bis Ende Oktober geliefert und bezahlt werden. Bei den kurzen Fristen sehe ich da noch nicht, wie die Landwirte das schaffen sollen“, erklärt Dirk Wiese.

„Landwirte werden sich sehr genau überlegen, ob sie in der aktuellen Situation unter den Auswirkungen durch Corona und einer Art Glückspiel der Antragstellung, teils sechsstellige Beträge investieren möchten. Zumal die Landwirte schon im Vorfeld der Antragstellung sowohl mit ihrer Hausbank als auch mit der Fördermittel ausgebenden Stelle eine doppelte Bonitätsprüfung durchlaufen müssen. Alles Punkte, die die Frustration gegenüber dem Förderprogramm noch erhöhen“, hält Dirk Wiese fest. Er hatte sich mit seiner Kritik direkt nach dem verhagelten Start des Programms an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt. Die Rückmeldung kam prompt: Alles in Ordnung. Selbstkritik leider wieder einmal Fehlanzeige im Ministerium.